AED IM RAHMEN DER BETRIEBLICHEN ERSTEN HILFE (DGUV-I 204-010)
Die praktische Anwendung von AED im Betrieb durch Ersthelfer ist an die Teilnahme einer Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildung und an eine regelmäßige Unterweisung am Gerät gebunden. Darüber hinaus müssen die Ersthelfer in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, an dem betreffenden AED im Betrieb unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Im Rahmen der Unterweisung wird der Ersthelfer in die Handhabung des AED im Betrieb eingewiesen und übt die Anwendung, so dass er sie im Verbund mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beherrscht. Weiterhin können die Anforderungen des MPG und der MPBetreibV in die Unterweisung integriert werden. Diese Unterweisung sollte möglichst im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. eine Erste-Hilfe-Fortbildung durchgeführt werden, da die AED-Anwendung auf den Basismaßnahmen der Wiederbelebung und den grundlegenden Kenntnissen zur Defibrillation aufbaut. Im Rahmen der jährlichen Unterweisung über Erste Hilfe im Betrieb (§4 UVV „Grundsätze der Prävention“ DGUV) sind die Mitarbeiter auch über die Standorte der AED und die Erreichbarkeit der Ersthelfer zu informieren.
THEMENINHALTE
* Kurzvortrag „Plötzlicher Herztod“
* Basismaßnahmen der Ersten Hilfe
* Aktuelle Richtlinien Herz-Lungen-Wiederbelebung
* Beatmung mit Hilfsmitteln
* Einbindung eines AED in die Wiederbelebung
* Notfallmanagement
* Praxistraining unter Nachstellung realer Notfallsituationen
* Analyse jeder Trainingseinheit
* Fragerunde
* AED-Geräteeinweisung nach §5 Abs. 1 & 2 der MPBetreibV
* AED-Erstinbetriebnahme (falls noch nicht erfolgt)
* Erstellung Medizinproduktebuch (falls noch nicht erfolgt)
Dauer: 3 UE á 45 Minuten (2,25 Std.)
Kosten: 299,00 €
Teilnehmer: max. 10 Pers.
Gerne führen wir die Lehrgänge auch deutschlandweit bei Ihnen vor Ort durch.
Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer des vor Ort installierten
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.