AED ERSTEINWEISUNG NACH MPBETREIBV

AED ERSTEINWEISUNG NACH MPBETREIBV 2018-08-16T09:07:55+02:00

AED ERSTEINWEISUNG NACH MPBETREIBV

GESETZLICHE PFLICHTEN NACH MPBETREIBV

AED (Automatisierte Externe Defibrillatoren) unterliegen in Deutschland dem Medizin-Produkte-Gesetz (MPG), sowie der Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV). Dieses Gesetz besagt, dass Defibrillatoren vor dem Einsatz an Patienten vom Hersteller oder einer vom Hersteller beauftragten Person vor Ort eingewiesen werden müssen! Privatpersonen und Vereine sind hiervon in der Regel ausgenommen.

Der Betreiber, nicht der Lieferant, unterliegt der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme für eine Geräteeinweisung nach MPG zu sorgen. Sollte bereits ein baugleiches Modell des Herstellers vorhanden sein und eine entsprechende Ersteinweisung bereits stattgefunden haben, wird keine erneute Einweisung für neu erworbene Geräte benötigt.

PREMEDIC bietet gesetzliche Ersteinweisungen und -inbetriebnahmen in Deutschland für verschiedene Hersteller an.

AED-EINWEISUNG BASIC

Inhalte

* AED-Erstinbetriebnahme

* AED-Geräteeinweisung nach §5 Abs. 1 & 2 der MPBetreibV

* Erstellung Medizinproduktebuch

* Fragerunde

Teilnehmer: max. 20 Pers.

Dauer: 60 Minuten

Kosten: 169,00 €

Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.

AED-EINWEISUNG BASIC-PLUS

Inhalte

* AED-Erstinbetriebnahme

* AED-Geräteeinweisung nach §5 Abs. 1 & 2 der MPBetreibV

* Erstellung Medizinproduktebuch

* Kurzvortrag „Plötzlicher Herztod“

* Notfallmanagement

* Aktuelle Richtlinien Herz-Lungen-Wiederbelebung

* Kurzes Praxistraining Wiederbelebung inkl. Einsatz des AED

* Fragerunde

Teilnehmer: max. 10 Pers.

Dauer: 120 Minuten (2 Std.)

Kosten: 269,00 €

Lehrgang mit baugleichem AED-Trainer

Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.

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