Erste Hilfe Kurse in Oberhausen | Premedic – NL Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Premedic – Niederlassung Deutschland

Die AGB´s gelten für das gesamte Unternehmen und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Nur durch eine einzelvertragliche zusätzliche Abrede wird eine Änderung in einzelnen Bestimmungen zugelassen.

  1. Geltungsbereich / Allgemein

    • Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Premedic diese schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

    • Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, dass die Parteien schriftlich eine Individualabrede vereinbaren.

    • Widerspricht der Auftraggeber diesen Geschäftsbedingungen nicht, gilt als Einverständnis. Auch wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.

  2. Anmeldung/Vertragsschluss

    • Die Anmeldung hat auf schriftlichem Wege (postalisch, E-Mail) zu erfolgen. Nachdem Ihre schriftliche Anmeldung bei Premedic eingegangen ist, geht Ihnen in den darauffolgenden Tagen auf dem gleichen Versandweg eine Anmeldebestätigung

      zu. Die Anmeldung zum Seminar bei Premedic, gilt als rechtsverbindlicher Vertrag mit der Person oder Firma, die die Anmeldung getätigt hat.

    • Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Premedic als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer*in. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer*innen sind Premedic namentlich zu benennen.

    • Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

  3. Offene Seminare

    • Offene Seminare in den Räumlichkeiten von Premedic können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht,

      kann Premedic vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer*in nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer*in an Premedic besteht in diesem Fall nicht.

    • Premedic kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Seminar aus Gründen,

      die Premedic nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird eine eventuell geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Premedic sind ausgeschlossen.

  4. Inhouse-Seminare

    • Mindestvoraussetzung für ein Inhouse-Seminar in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zur

      fehlenden Mindestteilnehmerzahl zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis – unabhängig der Teilnehmerzahl – vereinbart wurde.

    • Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Räumlichkeiten für Inhouse-Seminare gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, der mindestens eine Grundfläche von 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen und es muss die Möglichkeit bestehen einen Beamer einzusetzen. Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Toiletten sollten vorhanden sein.

  5. Seminare nach BG/DGUV

    • Die Seminargebühren für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer*innen nach BG/DGUV übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Werden einzelne Teilnehmer*innen nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen, sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.

    • Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer*innen, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die gesamten Seminargebühren hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.

  6. Stornierung eines Seminars

    • Seminare können bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer storniert werden. Es entstehen keine Stornierungsgebühren.

    • Lehrgänge, die storniert werden und nicht in diese Frist fallen, werden mit 50% des Gesamtbetrages berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Bei vereinbarten Pauschalpreisen werden je Seminar 50% netto der vereinbarten Seminargebühren berechnet.

      • Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei Premedic.

      • Für eventuelle Ersatztermine fallen die Seminargebühren erneut an.

  7. Fristlose Kündigung

    Premedic hat das Recht, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, die fristlose Kündigung des Vertrages aussprechen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

    • Gemeinschaftswidriges Verhalten im Seminar, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere die Störung des Seminarablaufs durch Lärmbelästigung oder durch ungebührendes Verhalten.

    • Ehrverletzung aller Art gegenüber der Seminarleitung oder Teilnehmern

    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.

    • Seminar für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art ausnutzen

    • Verstoß gegen die jeweilig geltende Hausordnung.

    • Seminargebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Eventuell vorab gezahlte Seminargebühren werden im Falle einer fristlosen Kündigung nicht erstattet.

  8. Seminargebühren und Zahlungsbedingungen

    • Die Seminargebühren sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

    • Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.

  9. Teilnahmebestätigungen und Zertifikate

    • Teilnahmebestätigungen und Zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Seminar ist eine gültige Unterschrift des/der Teilnehmer*in in der Teilnehmerliste unumgänglich.

    • Die Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden unmittelbar nach Seminarende in digitaler Form versendet.

    • Ersatzbescheinigungen und –zertifikate müssen schriftlich (postalisch, E-Mail) angefordert werden. Die Ausstellung erfolgt gegen Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR netto.

    • Bei Ausstellungsfehlern durch Premedic besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 14 Tagen nach Aushändigung. Nach Ablauf der 14 Tage, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR netto fällig.

  10. Urheberrecht

    • Seminarbegleitende Unterlagen und Präsentationen von Premedic unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotografiert oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

    • Präsentationen und Unterlagen, die auf der Webseite von Premedic oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung an Dritte ist untersagt.

    • Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1.500,00 EUR geahndet.

  11. Datenschutz

    • Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.

    • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

  12. Haftung

    • Premedic haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Seminare, Auswahl und Kontrolle der Seminarleitung. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe der jeweiligen Seminargebühren beschränkt.

    • Premedic übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.

    • Premedic haftet nicht für Schäden, die durch Unfall, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, in den Seminarräumen entstehen. Gleich aus welchem Rechtsgrund

      haftet Premedic bei zu vertretenden Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht für Schäden die Gesundheit, Körper oder Leben betreffen.

  13. Schlussbestimmungen

    • Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

    • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

    • Gerichtsstand ist Oberhausen.

Stand: 01.01.2024