AGB

AGB 2020-02-17T14:49:24+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Premedic – Niederlassung Deutschland
Die AGB´s gelten für das gesamte Unternehmen und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Nur
durch eine einzelvertragliche zusätzliche Abrede wird eine Änderung in einzelnen Bestimmungen
zugelassen.
1. Geltungsbereich / Allgemein
-Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei
die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird.
Mündliche Abreden gelten nur, wenn Premedic diese schriftlich bestätigt. Das gilt
auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
-Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, dass die
Parteien schriftlich eine Individualabrede vereinbaren.
-Widerspricht der Auftraggeber diesen Geschäftsbedingungen nicht, gilt als
Einverständnis. Auch wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer
Bedingungen ausschließt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäfte.
2. Anmeldung/Vertragsschluss
-Die Anmeldung hat auf schriftlichem Wege (postalisch, E-Mail) zu erfolgen,
vorzugsweise auf dem als Download bereitgestelltem Anmeldeformular. Nachdem
Ihre schriftliche Anmeldung bei Premedic eingegangen ist, geht Ihnen in den
darauffolgenden Tagen auf dem gleichen Versandweg eine Anmeldebestätigung
nebst Rechnung zu. Die Anmeldung zum Seminar bei Premedic, gilt als
rechtsverbindlicher Vertrag mit der Person oder Firma, die die Anmeldung getätigt
hat.
-Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Premedic als Veranstalter
und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte
Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind Premedic namentlich zu benennen.
– Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
3. Offene Seminare
– Offene Seminare in den Räumlichkeiten von Premedic können in der Regel nur
stattfinden, wenn sie die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen
erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht,
kann Premedic vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner
bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und
Teilnehmer an Premedic besteht in diesem Fall nicht.
-Premedic kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Seminar aus Gründen,
die Premedic nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden
kann. In diesem Fall wird eine eventuell geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende
Ansprüche gegen Premedic sind ausgeschlossen.
4. Inhouse-Seminare
– Mindestvoraussetzung für ein Inhouse-Seminar in den Räumlichkeiten des
Auftraggebers, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wird die
Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zur
fehlenden Mindestteilnehmerzahl mit 34,00 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu
tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig
der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
-Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Räumlichkeiten für Inhouse-Seminare
gestellt werden. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, der
mindestens eine Grundfläche von 50qm aufweist und in dem 20 Personen durch
theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die
Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen und es muss die
Möglichkeit bestehen einen Beamer einzusetzen. Sitz- und Schreibmöglichkeiten,
sowie Toiletten sollten vorhanden sein.
5. Seminare nach BG/DGUV
– Die Seminargebühren für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach
BG/DGUV übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger
(Berufsgenossenschaft). Werden einzelne Teilnehmer nicht vom
Unfallversicherungsträger übernommen, sind die Kosten in Höhe von 34,00 EUR
netto vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen
in Rechnung gestellt.
-Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen zählen nicht zur Aus- und Fortbildung
betrieblicher Ersthelfer, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift
Weiterbildungsmaßnahmen. Die gesamten Seminargebühren hierfür sind vom
Auftraggeber zu tragen.
6. Stornierung eines Seminars
– Seminare können bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder
Einzelteilnehmer storniert werden. Es entstehen keine Stornierungsgebühren.
– Bei Stornierungen im Zeitraum von 5 Tagen bis 1 Tag vor Seminarbeginn werden
folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt: je Teilnehmer 17,00 EUR netto.
Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen.
Bei vereinbarten Pauschalpreisen werden je Seminar 50% netto der vereinbarten
Seminargebühren berechnet.
– Nach diesem Zeitpunkt wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt: je
Teilnehmer 34,00 EUR netto. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die
Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Bei vereinbarten Pauschalpreisen je Seminar
werden 100% netto der vereinbarten Seminargebühren berechnet.
Bei Stellung eines geeigneten Ersatzteilnehmers entfallen die Stornierungsgebühren.
– Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das
Eingangsdatum der Stornierung bei Premedic.
– Für eventuelle Ersatztermine fallen die Seminargebühren erneut an.
7. Fristlose Kündigung
Premedic hat das Recht, bei Vorliegen von wichtigen Gründen, die fristlose Kündigung des Vertrages
aussprechen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
– Gemeinschaftswidriges Verhalten im Seminar, trotz vorangehender Abmahnung und
Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere die Störung des
Seminarablaufs durch Lärmbelästigung oder durch ungebührendes Verhalten.
– Ehrverletzung aller Art gegenüber der Seminarleitung oder Teilnehmern
– Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
– Seminar für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art
ausnutzen
– Verstoß gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
– Seminargebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom
Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Eventuell vorab gezahlte Seminargebühren
werden im Falle einer fristlosen Kündigung nicht erstattet.
8. Seminargebühren und Zahlungsbedingungen
Nachdem Ihre schriftliche Anmeldung bei Premedic eingegangen ist, geht Ihnen in den
darauffolgenden Tagen auf dem gleichen Versandweg eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung zu.
– Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Seminarbeginn.
– Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein.
9. Teilnahmebestätigungen und Zertifikate
– Teilnahmebestätigungen und Zertifikate können nur nach abgeschlossener
Teilnahme ausgestellt werden. Neben der vollständigen Teilnahme am
entsprechenden Seminar ist eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der
Teilnehmerliste unumgänglich.
– Ersatzbescheinigungen und –zertifikate müssen schriftlich (postalisch, E-Mail)
angefordert werden. Die Ausstellung erfolgt gegen Erhebung einer
Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR netto.
– Bei Ausstellungsfehlern durch Premedic besteht Anspruch auf kostenlose
Neuausstellung innerhalb 14 Tagen nach Aushändigung. Nach Ablauf der 14 Tage,
wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR netto fällig.
10. Urheberrecht
– Seminarbegleitende Unterlagen und Präsentationen von Premedic unterliegen dem
Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotografiert
oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch
der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
– Präsentationen und Unterlagen, die auf der Webseite von Premedic oder eines
Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem
Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen
Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung an Dritte ist untersagt.
– Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1.500,00 EUR
geahndet.
11. Datenschutz
-Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf
freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem
Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten
anderer Teilnehmender zu unterlassen.
-Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte
Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen
Vertraulichkeit behandeln.
12. Haftung
– Premedic haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Seminare, Auswahl und
Kontrolle der Seminarleitung. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe der jeweiligen Seminargebühren
beschränkt.
– Premedic übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender
Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Auftraggeber
ergeben.
– Premedic haftet nicht für Schäden, die durch Unfall, Verlust oder Diebstahl von
mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, in
den Seminarräumen entstehen. Gleich aus welchem Rechtsgrund
haftet Premedic bei zu vertretenden Schäden nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht für Schäden die Gesundheit, Körper oder Leben
betreffen.
13. Schlussbestimmungen
– Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem
in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
– Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall
einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr
ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
– Gerichtsstand ist Oberhausen.
Stand: 01.01.2020

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